Am 2. Dezember 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Altersleitbild zu aktualisieren, die Massnahmen zu überprüfen und neue Massnahmen zu ergreifen, um die Wohn- und Lebenssituation der Senioren und Seniorinnen in Zuchwil zu verbessern und den Zugang zu den Angeboten prominenter zu veröffentlichen.
Es wurde in der Folge eine nichtständige Arbeitsgruppe (AG) mit zehn Arbeitsgruppenmitgliedern bestellt. Der Spitexleitung wurde vom Gemeinderat das Präsidium übertragen. Die AG überarbeitete vom 30. März 2022 bis 28. August 2024 das Altersleitbild und die Massnahmen dazu.
Am 24.10. 2024 wurde die vollständig überarbeitete Version des Altersleitbildes inklusive der neu definierten Massnahmen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Als zweiter Antragspunkt wurde dem Gemeinderat die Auflösung der nichtständigen AG beantragt.
Der Gemeinderat hat das aktualisierte Altersleitbild und die definierten Massnahmen dazu, ebenso das grosse Engagement der Arbeitsgruppe gewürdigt und das Altersleitbild einstimmig zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Die Arbeitsgruppe wurde noch nicht aufgelöst, sondern mit der Aufgabe betraut, einen Umsetzungsplan für die Massnahmen zu entwickeln und diese dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe traf sich am 19. März 2025 zur Entwicklung des Umsetzungsplanes und der Priorisierung der Massnahmenempfehlungen zu Handen des Gemeinderates vom 05.06.2025.
Der vorgestellte Umsetzungsplan wurde von den Anwesenden grossmehrheitlich gewürdigt, die geforderten Ressourcen für die Triage der Massnahmenempfehlungen wurden vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 05.06.2025 jedoch abgelehnt. Ein Kompromissvorschlag des Gemeindepräsidenten, den Umsetzungsplan durch eine Fachorganisation entwickeln zu lassen fand dann Einstimmigkeit.
Ebenso wurde der Antrag gutgeheissen die nichtständige Arbeitsgruppe Altersleitbild aufzulösen.
Das Gemeindepräsidium beauftragte die Pro Senectute, welche auch eine Vertretung in der Arbeitsgruppe Altersleitbild hatte, die Massnahmenempfehlungen zu priorisieren und einen Umsetzungsplan für die Legislaturperiode 25-29 zu erstellen.
Der Umsetzungsplan mit Kostenfolgen wurde im Gemeinderat vom 25.09.2025 vorgestellt und es gab keine Opposition dagegen, dass die Massnahmenplanung mit Kostenfolgen, insbesondere auch die vorgeschlagene Stelle «Koordinationsstelle für das Alter» ins Budget 2026 eingearbeitet wird.
An der Gemeindeversammlung vom 15.12.2025 wurde der Stellenetat und das Budget gutgeheissen, somit wird im 2026 die Koordinationsstelle für das Alter aufgebaut (Pensum 20%) und die Massnahmenempfehlungen entsprechend dem Umsetzungsplan in Angriff genommen.
Die Koordinationsstelle ist Voraussetzung, dass die Massnahmenplanung initiiert und somit das Altersleitbild mit seinen Massnahmenempfehlungen auch umgesetzt werden kann.
Die Massnahmen wurden mit Einbezug der Senioren und Seniorinnen erarbeitet. An einer Pro Senectute Umfrage (Altersfreundlichkeit der EWG), sowie einem gut besuchten Mitwirkungsanlass wurden die Anliegen der Senioren und Seniorinnen in das Altersleitbild bzw. in die Massnahmenempfehlungen aufgenommen.
Die vorliegenden Massnahmenempfehlungen sind also Anliegen der betroffenen Bevölkerung und steigern die Lebensqualität unserer älteren Bevölkerung.
Als Spitexleitung freue ich mich für unsere Patienten und Patientinnen, dass mit der Umsetzung des überarbeiteten Altersleitbildes, bzw. der Massnahmenempfehlungen dazu, einige Erleichterungen für ihren Alltag angegangen werden dürfen.
Als Präsidentin der aufgelösten nichtständigen AG «Altersleitbild» bin ich dankbar, dass die grosse Arbeit der Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der Massnahmenempfehlungen gewürdigt und weitergeführt wird.
Das Altersleitbild und die Massnahmenempfehlung können auf der EWG Zuchwil eingesehen und runtergeladen werden.
Freundliche Grüsse, Patricia Häberli Spitexleitung